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NABU: Bejagung von Wölfen ist keine Hilfe für Weidetierhalter
Schulte: Antrag des Regierungsparteien in Niedersachsen zu Wolf enttäuscht

Berlin/Hannover, 11.11.2020 – Der Niedersächsische Landtag hat heute über den Entschließungsantrag der Regierungsparteien von CDU und SPD beraten, in dem die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht gefordert und ein bundesweites Bestandsmanagement für Wölfe vom Bund verlangt wird.

Ralf Schulte, NABU-Fachbereichsleiter Naturschutz, kommentiert: „Die Regierungsparteien in Niedersachsen enttäuschen mit diesem Antrag, aus dem abzulesen ist, dass in den vielen Jahren Wolfsanwesenheit im Land wohl nichts gelernt wurde. Um Rissen an Weidetieren vorzubeugen, hilft keine Bejagung sondern ausschließlich guter Herdenschutz. Einzelne Wölfe, die diesen Herdenschutz überwinden, können heute schon nach Bundesnaturschutzgesetz entnommen werden. Dafür braucht es keine Aufnahme ins Jagdrecht. Durch die nun zu erwartende Doppelzuständigkeit werden die Abstimmungsprozesse im Falle einer Entnahme sogar noch langwieriger.

Der Entschließungsantrag beinhaltet auch die Forderung nach einer sogenannten „Weidetierprämie“ – ein notwendiges Instrument, um die Weidetierhaltung mit ihren wichtigen Leistungen für Umwelt und Gesellschaft auch abseits vom Thema Wolf in ihrer Existenz zu unterstützen. Der NABU begrüßt dieses Bestreben ausdrücklich. „Umso unverständlicher, dass dieser sinnvolle Punkt von der immer wieder geführten Debatte um Regulierung der Wolfspopulation konterkariert wird. So erweist die Politik der Weidetierhaltung einen Bärendienst“, erklärt Marie Neuwald, NABU-Wolfsexpertin.
 
Eintrag vom: 11.11.2020  




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