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Umweltbericht: Geplante Agrarförderung wird Klima- und Artenschutz nicht gerecht
NABU-Präsident Krüger: Neue Bundesregierung muss beim Nationalen Strategieplan entschieden nachbessern

Berlin, 26.7.21 – Von Systemwechsel weiter keine Spur: Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU und die Ausgestaltung der Agrarförderung in Deutschland werden nicht zu einer Trendwende im Arten- und Klimaschutz beitragen. Dies kritisiert der NABU in einer heute veröffentlichten Stellungnahme zum Umweltbericht über die geplante nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung erstellte Bericht attestiert dem Nationalen Strategieplan zwar ein „positives Wirkungsbild“ – aber nur im Vergleich zum Status quo. Damit wird der Bericht seinem Anspruch, ein „hohes Umweltschutzniveau im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen“, wie es einleitend heißt, nicht gerecht. Denn die Prüfung wird nicht auf Grundlage von Umweltzielen, wie sie etwa im Pariser Abkommen oder im Europäischen Green Deal formuliert sind, durchgeführt, sondern soll lediglich sicherstellen, dass sich die Situation der Schutzgüter wie Biodiversität, Wasser, Boden und Klima nicht weiter verschlechtert.

Dazu Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Der Umweltbericht zeigt lediglich, dass die Auswirkungen der geplanten Agrarfördermaßnahmen auf das Klima und die Natur nicht ganz so negativ werden, wie in der vergangenen Förderperiode. Das reicht aber angesichts des dramatischen Artensterbens und der sich zuspitzenden Klimakrise bei weitem nicht aus. Der Bericht sollte Anlass dafür sein, den Nationalen Strategieplan so nicht stehen zu lassen. Spätestens die neue Bundesregierung muss hier entschieden nachbessern.“

Der im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums erstellte Umweltbericht verweist an verschiedenen Stellen darauf, dass eine Bewertung der Auswirkungen auf das Klima und die Artenvielfalt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden kann, auch weil wichtige Faktoren wie Prämienhöhen noch nicht feststehen. Er kann daher noch nicht final sein und muss entsprechend der weiteren Ausgestaltung der GAP aktualisiert werden, fordert der NABU.

Pierre Johannes, Referent für Agrarpolitik: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium erweckt den Anschein, schnell Fakten schaffen und den dringend benötigten Systemwechsel um weitere Jahre verschleppen zu wollen. Die Europäische Kommission sollte genau hinschauen und den deutschen Strategieplan auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des European Green Deal überprüfen. Wenn diese Ziele nicht erreicht werden, muss die Kommission den Plan ablehnen.“

Hintergrund
Die GAP in Europa legt fest, nach welchen Regeln die EU-Agrargelder in der Förderperiode 2023 bis 2027 an landwirtschaftliche Betriebe verteilt werden. Jeder EU-Mitgliedsstaat muss der EU-Kommission bis Anfang 2022 einen nationalen Strategieplan dafür vorlegen, wie die Gelder konkret verteilt werden sollen. Integraler Bestandteil bei der Ausgestaltung des Strategieplans ist die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, in deren Rahmen der Umweltbericht erstellt wird. Die betroffene Öffentlichkeit ist eingeladen, Stellungsnahmen abzugeben. Die Frist dafür endet am 26. Juli 2021.
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Eintrag vom: 27.07.2021  




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