Grüne Quellen
Freitag, 19. April 2024 Uhr

 
ProlixLetter
Mittagstisch
Prolix-Gastrotipps
Prolix-Studienführer
Ökoplus Freiburg
56plus
lesen-oder-vorlesen
wodsch

 

 
Kontakt
Werbung
Disclaimer
Datenschutzerklärung
Impressum
 
Prolix-Verlag

ARCHIV

 

 

Stadtverwaltung rät vom Baden in der Alb ab
© Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
 
Stadtverwaltung rät vom Baden in der Alb ab
Wasserqualität leidet unter Trockenheit und hohen Temperaturen

Die anhaltende Trockenheit, ausbleibende Niederschläge sowie die ungewöhnlich hohen Temperaturen setzen den städtischen Gewässern zunehmend zu. Aktuell betrifft dies die Alb. Bei einer Niedrigwassersituation oder auch nach Starkregenereignissen kann sich bei Gewässern eine ansonsten gute Wasserqualität spürbar verschlechtern und zu einem erhöhten Auftreten von Krankheitserregern führen.

Die Alb ist kein Badegewässer und sollte derzeit gemieden werden
Den Bürgerinnen und Bürgern wird daher geraten, derzeit nicht in die Alb zu gehen und auch Hunde vom Wasser fernzuhalten. Dies ist auch mit Blick auf die in der Alb lebenden Kleinlebewesen, Fische und Pflanzen geboten, deren Lebensraum nicht zusätzlich durch menschliche Störungen gestresst werden soll. Die Alb ist nicht als offizielles Badegewässer ausgewiesen. Deren Wasserqualität wird daher auch nicht regelmäßig vom Gesundheitsamt kontrolliert. Aktuell sind dem beim Landratsamt angesiedelten Gesundheitsamt keine Erkrankungsfälle im Zusammenhang mit einem Bad in der Alb bekannt.

Aussagen zur Wasserqualität nur in überwachten Gewässern möglich
Aussagen zur Badewasserqualität können vom Gesundheitsamt nur zu den überwachten offiziellen Badegewässern gegeben werden, die auch in der Badegewässerkarte des Landes Baden-Württemberg hinterlegt sind (https://badegewaesserkarte.landbw.de/). Dies trifft in der Stadt Karlsruhe nur auf den See in Grötzingen zu.

Für weitere Fragen oder Umweltmeldungen zu ungewöhnlichen Wahrnehmungen an der Alb und anderen städtischen Gewässern stehen das Tiefbauamt oder der Umwelt- und Arbeitsschutz zur Verfügung.
Mehr
Eintrag vom: 10.08.2022  




zurück