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Mieterstromförderung nutzen!
Mieter und Vermieter gemeinsam für die Energiewende

Am Mittwoch, den 28.06.2017 um 19:30 Uhr, einen Tag vor der geplanten Verabschiedung des Mieterstromgesetzes im Parlament, organisiert die Solar-Bürger-Genossenschaft eine Veranstaltung zum Thema „Mieterstromförderung nutzen!“ im Konferenzraum Stadtteilzentrum Vauban 037 e.V., Alfred-Döblin-Platz 1, 79100 Freiburg Vauban. Ziel ist über die Möglichkeiten des Gesetzes und die darin steckenden Chancen für Mieter und Vermieter zu informieren.

Durch den Bau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und die Nutzung des Solarstroms vor Ort lässt sich die Energiewende aktiv voranbringen. Damit dieses Potential besser genutzt wird, verabschiedet der Bundestag ein Mieterstromgesetz noch vor der Sommerpause.

Mit der Förderung von Mieterstrom haben Vermieter und Mieter endlich gemeinsam etwas von der Energiewende. Bisher nutzen vor allem Eigenheimbesitzer den Strom aus Photovoltaik-Anlagen vom Hausdach. Das soll jetzt auch für Mieter möglich werden. Wenn ein Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, kann er den so erzeugten Strom an die Mieter im selben Haus liefern. Das ist zwar auch heute möglich, rechnet sich aber in vielen Fällen nicht.

Durch einen Mieterstromzuschlag wird sich dies zukünftig ändern. Wohngebäude erfahren so eine Aufwertung und das Angebot für Mieterstrom wird ausgeweitet. Auch Mieter profitieren davon und können sich durch den Bezug des Solarstroms vom Dach an der Energiewende beteiligen und der Ausbau der Stromerzeugung aus Solarenergie wird beschleunigt.

Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen wird damit noch in diesem Jahr förderfähig. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab.

Auf der Veranstaltung berichtet die Rechtsanwältin Jenny Kortländer, LL.M. (QUT, Brisbane), Mitglied der Kanzelei Rechtsanwälte Günther aus Hamburg wie die gesetzliche Lösung im Einzelnen aussieht, wer sie nutzen kann und was es zu beachten gilt. Ergänzend wird das gerade in der Umsetzung befindliche Mieterstromprojekt des Wohnprojekts schwereLos im Gutleutmatten aus dem Zusammenhang des Mietshäuser Syndikats vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein Wohngebäude mit 19 Mietparteien. Das Mieterstromprojekt wird zusammen mit der Solar-Bürger-Genossenschaft umgesetzt, die die Investitionskosten sowie Planung, Installation, Betrieb und Abrechnung der Photovoltaikanlage übernimmt.

Die Veranstaltung findet am 28.06.2017 von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr im Konferenzraum des Stadtteilzentrum Vauban 037 e.V., Alfred-Döblin-Platz 1 in 79100 Freiburg Vauban statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Veranstalterin ist die Solar-Bürger-Genossenschaft eG in Kooperation mit dem Mietshäuser Syndikat. Die Mietshäuser Syndikat GmbH initiiert, berät und beteiligt sich an Projekten für selbstorganisiertes Wohnen und solidarisches Wirtschaften. Die Solar-Bürger-Genossenschaft eG ist eine unabhängige, von Bürgerinnen und Bürgern gegründete Energiegenossenschaft mit Sitz in Freiburg.
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Eintrag vom: 14.06.2017  




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